Tumorentfernung im Mundbereich

Ein Tumor kann in allen Bereichen des menschlichen Körpers entstehen, so auch in der Mund-Kiefer-Gesichtsregion. Dadurch, dass unsere Zahnärzte und Zahnärztinnen im Bereich der Chirurgie stetig weitergebildet werden, können Sie neben einem Hals-Nasen-Ohrenarzt auch Zahnärzte mit der Qualifikation im Bereich der Chirurgie besuchen, um eine Tumorentfernung vornehmen zu lassen.

Gründe für eine Tumorentfernung in der Mund-Kiefer-Gesichtsregion

Durch die Behandlung einer Krebserkrankung in der Mund-Kiefer-Gesichtsregion, wie z.B. in der Mundhöhle oder Halslymphknoten, soll der Tumor und alle Absiedelungen (Metastasen) mit dem Ziel der Heilung entfernt werden. Unbehandelt kann eine Krebserkrankung ungehindert fortschreiten und zur Störung der Atemwege oder Speiseröhre führen. Zudem kann sich der Tumor weiter ausbreiten und Absiedelungen (Metastasen) bilden. Eine regelmäßige Kontrolluntersuchung sowie eine frühestmögliche Behandlung werden daher empfohlen.

Zahnarzt zeigt Tumor auf Röntgenbild
Chirurgische Entfernung eines Tumors

Ablauf der Behandlung bei einem Tumor in der Mund-Kiefer-Gesichtsregion

Zuerst wird mittels Untersuchung einer Gewebeprobe eine genaue Diagnose gestellt. Je nach Stadium der Erkrankung wird dann die geeignete Behandlung gemeinsam mit Ihnen festgelegt. Der Eingriff erfolgt in der Regel unter Vollnarkose, worüber Sie gesondert und persönlich von einem Anästhesisten aufgeklärt werden. Nach den allgemeinen Vorbereitungen des Behandlungszimmers sowie des Patienten / der Patientin erhalten Sie während der Behandlung eine Mundsperre. Gegeben falls werden zur Linderung postoperativer Beschwerden auch Schmerz- sowie blutstillende Medikamente im Bereich des geplanten Eingriffs eingespritzt. Nach dem eigentlichen OP-Eingriff in der Mund-Kiefer-Gesichtsregion folgt die weitere Begleitung sowie mögliche Erweiterungsmaßnahmen. Da diese von Patienten*in zu Patienten*in unterschiedlich sind, erhalten Sie alle für Sie wichtigen Informationen persönlich von Ihrem Zahnarzt oder Zahnärztin. Unverbindliche Beratungsgespräche mit den jeweiligen Fachbereichsleitern bei Bayerwaldzahn sind ebenso möglich.

Nachsorge und Therapie nach der operativen Behandlung

Ihr Wohl, die bestmögliche Therapie sowie eine ordentliche Nachsorge stehen für uns an erster Stelle. So begleiten wir Sie auch nach der operativen Behandlung weiterhin und kontrollieren bei regelmäßigen Nachuntersuchungen, ob ein Tumorrezidiv (Rückfall oder Wiederauftreten der Tumorerkrankung) oder ggf. ein Zweittumor erkannt wird. Durch die sorgfältige Nachsorge kann dies früh erkannt werden und somit auch eine entsprechende Behandlung noch vor Ausbruch der Erkrankung in die Wege geleitet werden.

Zahnarzt Erklärt Nachsorge

Unsere Vorteile, nur für Sie!

Fachzahnärzte im Bereich

Chirurgie

Eigener Fachbereich Chirurgie

Erfahrung im Bereich Chirurgie seit dem Jahr 2002

13 Standorte in Niederbayern

Häufig gestellte Fragen & Anworten

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Es ist allgemein bekannt, dass jeder medizinische Eingriff Risiken birgt. Kommt es zu Komplikationen, können diese zusätzliche Behandlungsmaßnahmen oder Operationen erfordern. Umso wichtiger ist es für uns, dass Sie in einem persönlichen Gespräch mit Ihrem Zahnarzt oder Zahnärztin alle Risiken erfahren und so Ihre Behandlung planen können. Wie die Heilungschancen sind oder ob der Tumor gutartig oder bösartig ist, wird Ihnen ebenso beim Gespräch bzw. nach der Diagnose mitgeteilt.

Zunächst ist es für Krebspatienten wichtig zu wissen, dass Sie von der Diagnose bis zur Therapie Unterstützung der gesetzlichen Krankenkasse bekommen. Dies gilt unter anderem auch für die Vorsorgeuntersuchungen. Übernommen werden darüber hinaus auch erforderliche Medikamente und Rehabilitationsmaßnahmen nach Abschluss der Therapie. Dabei hat der Patient auch das Recht auf die Kostenübernahme, wenn die Prognose schlecht ist. Die Voraussetzung dafür ist aber, dass die Maßnahmen ausreichend, zweckmäßig und wirtschaftlich sein müssen. Ebenso wichtig zu wissen ist, dass laut Sozialgesetzbuch vorgeschrieben ist, dass die Maßnahmen das „Maß des Notwendigen“ nicht überschreiten dürfen. Das betrifft nicht nur die Behandlung als solche, sondern auch die Wahl des Arztes.

Grundsätzlich empfiehlt es sich vor Behandlung mit der Krankenkasse in Verbindung zu treten und vorab zu klären, welche Kosten übernommen werden und welche nicht.

Wenn Sie eine Behandlung bei der Bayerwaldzahn anstreben, läuft Ihre Behandlung über eine/n Zahnarzt/Zahnärztin, um für Sie die beste Behandlung zu gewährleisten. Zur Sicherheit gibt es je Fachbereich mehrere Zahnärzte/Zahnärztinnen. Somit können Sie Ihre Behandlung an einem beliebigen Standort fortsetzten, da Ihre Daten zentral bei der Bayerwaldzahn hinterlegt sind.

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